Hofnarr

Aus Mittelalter-Lexikon
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Hofnarr. Zum Hofstaat ma. Herren gehörte seit dem 12. Jh. häufig der Hofnarr, ein geistreicher Spaßmacher von oft auffälligem Aussehen (etwa kleinwüchsig, bucklig, langnasig, schiefmäulig). Er konnte seinem Herrn als Ratgeber und Vertrauter nahestehen und zu beträchtlichem Einfluss kommen. Äußerlich war er durch eine auffällige Tracht (Fellkleid und Kapuze, im SMA. Wams und Beinkleider in Mi-parti, Narrenkappe mit Schellen, Eselsohren oder Hahnenkamm) und ein Narrenzepter mit Puppenkopf kenntlich gemacht. Die Narrenfreiheit bestand darin, ungestraft Spott treiben, Unbequemes und Verpöntes aussprechen zu dürfen. Der dem Halten von Hofnarren zugrundeliegende Sinn dürfte gewesen sein, dass die Gegenwart des Defekten den Herrscher stets an die eigene Unvollkommenheit und Hinfälligkeit erinnern sollte. Häufig war dem Narren antithetisch der Herrscher oder - als Verkörperung der Weisheit - dessen Kanzler gegenübergestellt (z.B. in der Skulptur des Niklaus Türing am Goldenen Dachl in Innsbruck, um 1500; hier sind Narr - consiliarius insipiens - und Kanzler - consiliarius sapiens - einander in Symmetrie zugeordnet).
Ursprungsland der ma. Hofnarrenidee dürfte Frankreich gewesen sein, wo sie schon im 10./11. Jh. aufgekommen sein soll. Von dort aus griff das Phänomen "Hofnarr" allenthalben um sich und gewann bis zur Mitte der 16. Jh. ständig an Bedeutung. In kaum einer Verbildlichune der Zeit, sei es von antiken, biblíschen oder aktuellen Szenen, fehlte die Figur des Narren. (s. Narr)