Hufe
Hufe (mhd. huobe, mndd. hove = soviel wie "eingezäuntes Land"; mlat. hoba, hobonia, hobunna, huoba u.ä.; auch: aratrum, mansus, pars, sors). Agrarflächengröße (s. Maße) von je nach Zeit, Bodenqualität und Gegend stark schwankender Größe. Auch Bezeichnung für eine bäuerliche Hofstelle mit Ackerland, Wiesen und Anteil an der Allmende.
Bei der Zumessung landwirtschaftlicher Betriebsflächen ging man im 8. Jh. von der Ernährungsgrundlage einer durchschnittlichen bäuerlichen Familie aus und legte dafür eine Fläche von ca. 10 ha (auf neugerodetem Land bis zum Doppelten) fest. Vom Ertrag dieser Fläche (Hufe, Hube, Manse) musste der Hufenbauer neben dem Eigenbedarf noch Abgaben an den Grundherrn erwirtschaften. Die große Masse der Hufenbauern waren ursprünglich Unfreie (servi), ihre Hofstellen wurden dementsprechend Knechtshufen (mansi serviles) genannt. Daneben fanden sich Hufen im Besitz von freien oder minderfreien Hintersassen, die entsprechend Freienhufen (auch Freihöfe, Freigüter; lat. mansi ingenuiles) oder Halbfreienhufen (mansi lidiles) hießen. Durch die Übernahme grundherrlicher Hufen kamen Freibauern in die Abhängigkeit vom Grundherrn, der sie in zunehmendem Maße auch unter sein Hofrecht zwang, was zu einer rechtlichen Nivellierung der Hufenbauern führte. Die Belastung der einzelnen Hufen durch ®Abgaben und ®Frondienste dürfte unter den Großgrundherrschaften der Jahrtausendwende verhältnismäßig erträglich gewesen sein, wuchs indes in dem Maße, in dem diese Herrschaftsgebiete zersplitterten. Vom HMA. an kam es zur Erbteilung von Hufen. Inhaber einer Vollhufe leisteten Spanndienste mit einem vollen Pferdegespann (vier Pferden), hießen Hubbauer, Huber, Vollbauer, Vollspänner o.ä., Inhaber eines halben Hofes mit einem halben Gespann wurden Halbhufner, Halbspänner u.ä., Inhaber eines Viertelhofes (einspännige) wurden Viertelbauern, Viertelspänner u.ä. genannt (s. Bodenzersplitterung).