Huld

Aus Mittelalter-Lexikon
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Huld (mhd. hulde = Gnade, Gunst, Geneigtheit, Freundlichkeit, Wohlwollen). Um in dem hierarchischen System eines Königs- oder Fürstenhofes erfolgreich bestehen oder aufsteigen zu können, musste man sich der Gunst der Höherstehenden versichern. Ein um Begünstigung bei einer Rechtssache, um Berücksichtigung bei einer Amtsbesetzung oder um sonstige Gunsterweise Nachsuchender bediente sich der Fürsprache möglichst vieler Freunde und Verwandter, welcher er fallweise durch Geldgabe Nachdruck verlieh. Vorteilhafte Fähigkeiten beim Buhlen um Huld und Gnade waren freundliches Auftreten, Freigebigkeit, überzeugende Argumentation und die Kunst, freundschaftliche Beziehungen durch Ehrungen, Versprechungen und Geschenke aufzubauen und zu festigen. Konkurrenten suchte man durch Intrigen auszuschalten. Der um Huld angegangene König oder der jeweilige Herr hatte sich seinerseits der Unterstützung seiner Getreuen durch angemessene Gunsterweise zu versichern. So entstand ein Geflecht aus wetteifernden Günstlingscliquen, die sich aller Mittel bedienten, die erfolgversprechend erschienen. Die Kunst des Herrschers bestand darin, seine Huld derart zu verteilen, dass keine der Parteien sich zurückgesetzt fühlen musste und dass die Rangordnung nicht gestört wurde. Die alltäglichen Übel von Bestechung, Vetternwirtschaft, Liebedienerei, Patronage und Intrigen an Königs- und Fürstenhöfen ließen das Volk urteilen: „Bei Hof, bei Höll“.
Als ®Simonie wurde der Schacher mit kirchlichen Ämtern und Pfründen bezeichnet, der zwar als Sünde gebrandmarkt war aber nie zum Erliegen kam.