Interdikt

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Interdikt (lat. interdictum = Verbot, v. interdicere = untersagen). Der ®Exkommunikation verwandte Kirchenstrafe, ursprünglich gegen Einzelpersonen oder Personengruppen gerichtet (interdictio ab ingressu ecclesiae). Das klassische Interdikt (excommunicatio publica), nachweisbar seit dem 10. Jh., zielte als päpstliches Disziplinierungsmittel auf weltliche Hoheitsträger und traf Pfarrsprengel, Territorien, ganze Länder (interdictum locale generale) oder die darin gelegenen Gotteshäuser (interdictum locale particulare). Es beinhaltete die Verweigerung gottesdienstlicher Verrichtungen und seelsorgerischer Dienste. Ausgenommen waren die Sterbesakramente und Gottesdienste an hohen Feiertagen. Anders als die "große" Exkommunikation stellte das Interdikt also keinen Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft dar, sondern nur eine (zeitweilige) Verweigerung amtskirchlicher Leistungen.
Das Interdikt wurde zwar häufig verhängt, hatte aber nur selten den beabsichtigten Effekt, die mitbetroffenen Untertanen gegen den gemaßregelten Herrscher aufzubringen. Wohl aber schadete es dem kirchl. Leben und führte nicht selten dazu, dass Geistliche, die es befolgten, vom Volk vertrieben und durch Bettelmönche oder clerici vagi ersetzt wurden. Seit dem Konzil von Basel (1435), das die Auswirkungen des Interdikts abschwächte, ging seine Bedeutung zurück.