Interregnum
Interregnum (lat., = Zwischenherrschaft; die Periode zwischen dem Ende einer Herrschaft und dem Beginn der nächsten). In der Geschichte des dt. MA. versteht man unter Interregnum die Zeit vom Ende der staufischen Herrschaft mit dem Tod Konrads IV. (1254) bis zur Wahl Rudolfs I. von Habsburg (1273). Zwar amtierten während dieser Periode gewählte Könige (Heinrich Raspe, Wilhelm von Holland, Richard von Cornwall, Alfons X. v. Kastilien), doch waren diese am Geschick Deutschlands nur marginal interessiert, sodass sich Unsicherheit und Gewalt ausbreiten konnten. Die Fürsten und Reichsstädte wussten diese Zeit zum Ausbau ihrer Macht zu nutzen. In der ®Goldenen Bulle von 1356 wurde dann festgelegt, dass im Falle eines Interregnums der Pfalzgraf bei Rhein (für den fränkischen Reichsteil) und der Herzog von Sachsen (für den sächsischen Reichsteil) als Reichsverweser amtieren sollten.