Goldene Bulle
Goldene Bullen (Bullae Aureae). Unter ®Bullen sind geprägte Metallkapseln zu verstehen, die Siegel umschließen, die als Echtheitszertifikate an Urkunden angebracht waren. Sie bestanden bei päpstl. Besiegelungen aus Blei, bei herausragenden kaiserl. Urkunden seit ottonischer Zeit aus Gold und waren beidseitig geprägt. Der Begriff "Bulle" ging von dem anhängenden Siegel auf das gesamte Dokument über. Unter den als Goldbullen bezeichneten Urkunden erlangten die folgenden größte Beachtung: die Goldene Bulle von Basel (Friedrich II., 1212, Bestätigung der böhm. Königswürde gegenüber Premysl II.), die Goldene Bulle von Eger (Friedrich II., 1213, Verzicht auf die Rechte des Reichs bei der Bischofseinsetzung zur Beendigung des ®Investiturstreits, Bestätigung der ®Rekuperationen); die G.B. von Rimini (Friedrich II, 1226, Vergabe Preußens an den Deutschen Orden); die G.B. Karls IV. (1356, Regelung der ®Königswahl und der rituellen Zeremonien der ®Hoftage).