Küste

Aus Mittelalter-Lexikon
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Küste (mndl. cost[e]; mhd. merstade). Am Grenzsaum zwischen Land und Meer fanden sich größere Ansiedlungen fast ausschließlich an den Mündungstrichtern von Flüssen, von wo aus bequeme Wasserwege ins Binnenland führten (z.B. Bremen, Dorstad, Hamburg, Haithabu, Lübeck, Schleswig). Hier landete die Küstenfischerei, später auch die Hochseefischerei ihre Fänge an, bündelten sich die Warenströme der See-, Fluss- und Landwege. Hier fanden sich aber auch die Einfallstore plündernder Nordmänner (®Wikinger), die flussaufwärts tief ins Land vorstießen.
Flachküsten mit mittelstarkem Tidenhub, wie sie sich an den Nordseeküsten finden, wurden wegen ihres fruchtbaren Bodens (Marschboden) durch ®Deichbau trockengelegt und zum Getreideanbau genutzt. In Küstenregionen wurde auch ®Salzgewinnung aus Meerwasser betrieben, allerdings beschränkte sich dies auf die wärmeren südatlantischen und mittelmeerischen Gegenden. Vor den nordfriesischen Küsten wurde Salz durch Verbrennung von Tang hergestellt, was verstärkte Erosion des Marschlandes zur Folge hatte. ®Sturmfluten, die besonders in der dt. Bucht aufliefen, führten immer wieder zu großen Landverlusten und Verlusten an Menschenleben.
Rechtlich galt der Küstensaum bis zur Hochwasserlinie als dem Meer zugehörig und stand somit als res communis allen Menschen zu Benutzung frei, die von der Küste aus Fischfang betrieben; sie konnten hier anlanden, ihre Netze trocknen oder Schutzhütten errichten. Häfen zählten vom FMA. an zu den Regalien. Sonderrechte galten auch für Bernsteinsuche und für Strandgut.
(s. Bernstein, Strandrecht)