Kanoniker

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kanoniker (v. lat. canon = Richtschnur, Regel).
1. Regularkanoniker. Kleriker, die als Mitglieder eines Dom- oder Stiftskapitels in einer Gemeinschaft nach einer bestimmten Regel lebten. Angehörige eines ordo canonicus standen ihrer Lebensform nach zwischen Mönch und Weltpriester. Die mit einem feierlichen Gelübde angenommene Regel entsprach meist der ®Augustinusregel, woher auch der Name "canonici secundum regulam sancti Augustini viventes" rührt. Sie legten ihr Gelübde – wie Angehörige der Mönchsorden – auf Frömmigkeit, Keuschheit und Gehorsam, nicht jedoch auf Armut und Klausur ab. So lebten sie in der Nähe ihrer Kapitularkirche in eigenen Wohnhäusern (Kurien) und pflegten einen ihrer adligen Herkunft entsprechenden Lebensstil.
Wichtigste Kanoniker- oder Chorherrenorden waren die ®Augustiner-Chorherren und die ®Prämonstratenser. Die vita communis wurde später aufgegeben, da immer weniger Kanoniker dem Priesterstand angehörten und weil sie zudem häufig mehrere Pfünden innehatten und sich entsprechend häufig andernorts aufhielten. Die Ausübung ihrer priesterlichen Ämter übertrugen diese Säkularkanoniker (canonici saeculares) einem Vikar.
2. Säkularkanoniker. Weltliche (unregulierte) Kanoniker, die keine Ordens-Gelübde abgelegt und keine Priesterweihe empfangen haben, aber an einer Kirche gemäß der vita communis lebten. Solche Gemeinschaften setzten sich zu einem großen Teil aus Adligen zusammen, die bei standesgemäßem Leben auf eine geistliche oder weltliche Laufbahn (bei Hofe, als Geistlicher oder Universitätslehrer) vorbereitet wurden.