Kanzlei

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kanzlei (mhd. kanzelie; lat. cancellaria v. cancelli [Mz.] = Einzäunung, Schranke [die den Amtsraum abtrennt]). Unter den Karolingern wurden königliche Erlasse und Urkunden von Geistlichen (referendarii, cancellarii, notarii) ausgefertigt, die an der Hofschule ausgebildet worden waren und mit dem königlichen Hofstaat von Pfalz zu Pfalz reisten. Die Behördenbezeichnung "Kanzlei" kam erst im 12. Jh. auf, als sich jede geistl. oder weltl. Herrschaft eine Beurkundungs- und Buchführungsbehörde nach dem Vorbild der ®Reichskanzlei zulegte. Die Kanzlei wurde zum wichtigsten Regierungs- und Verwaltungsinstrument. Den fürstl. Kanzleien entsprachen die Schreibstuben der Städte unter der Leitung des Stadtschreibers. Die Kanzleien waren außer für das Urkundenwesen zuständig für den amtlichen Briefverkehr und für die Führung von Urbaren, Rechnungsbüchern, Lehenbüchern, Bürgerbüchern, Hofgerichtsprotokollen, Dokumentenverzeichnissen usf. Im SMA. verlor der geistl. Stand endgültig das Monopol im Schrift- und Beurkundungswesen, und wurde zunehmend durch Laien aus dem Bürgerstand ersetzt. Vom 15. Jh. an wurden die gehobenen Kanzleiämter mit juristisch gebildeten Beamten besetzt.
Im Englischen erinnert das Substantiv clerk (= Sekretär, Beamter, Schriftführer) noch heute an den ursächlichen Zusammenhang der Bürarbeit mit der geistlichen Schreibkunst (clerical = geistlich).
(s. Erzkanzler, Reichskanzlei)