Kardinal
Kardinal (v. lat. cardo = Türangel, Angel-, Drehpunkt; kirchenlat. cardinalis episcopus = wichtigster Geistlicher [an einer der röm. Hauptkirchen]). Seit dem 6. Jh. hießen Geistliche an den Hauptkirchen Roms und seiner Vorstädte "Kardinal"-Geistliche; es gab Kardinalbischöfe, Kardinalpresbyter und Kardinaldiakone (auch beide letztere mit Bischofsweihe). Sie dienten dem Papst als Berater und Mitarbeiter. Seit 1150 bildeten sie ein Kollegium, seit dem Papstwahldekret von 1059 bestand das wichtigste Privileg des Kardinalskollegiums in der Papstwahl, seit 1179 war ausschließlich das Kardinalskollegium für die Papstwahl zuständig.
Kardinäle wurden vom Papst ernannt, waren nach ihm die höchsten kirchl. Würdenträger und ihm allein Rechenschaft schuldig. Sie führten den Ehrentitel Eminenz und bekamen eine Titelkirche (Titularkirche) in Rom zugewiesen; die Zahl der Titelkirchen (v.lat. titulus ecclesiae = Name der Kirche, den der jeweilige Kardinal als den Seinen führte) nahm mit der Zahl der Kardinäle zu. Seit Alexander III. (1159-81) wurde auch auswärtigen Bischöfen das Kardinalat übertragen (erster nicht-italienischer Kardinal wurde im 12. Jh. der Mainzer Erzbischof Konrad von Wittelsbach); als jedoch die Teilnahme der Kardinäle am päpstlichen ®Konsistorium unerlässlich wurde, gab es vom Ende des 13. Jh. (bis weit in die Neuzeit) keine auswärtigen Kardinäle mehr. Die Höchstzahl der Kardinäle betrug im MA. 52.
Kardinäle führten ihre Bischofsinsignien (Mitra, Brustkreuz, Krummstab) weiter; seit dem 9. Jh. wurde ihnen ein besonderer Kardinalsring verliehen, der auf der Schauseite die Kreuzigungsszene und an der Innenseite das päpstliche Wappen zeigt.
Zur Kardinalstracht gehörte der purpurfarbene, breitrandige Hut mit seitlich herabhängenden Schnüren mit 15 Quasten (ital. fiocchi) in fünf Reihen (1+2+3+4+5), das rote ®Birett und der Purpurmantel, dessentwegen Kardinäle auch "Purpurati" (Purpurträger) genannt wurden.