Kinderarbeit

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kinderarbeit. Diesen negativ besetzten Begriff hat man im MA. nicht gekannt. Ganz selbstverständlich galten Kinder spätestens mit Eintritt in die Pueritia – die zweite der kindlichen Entwicklungsphasen –, also mit etwa sieben Jahren, als alt genug, um bei leichten Verrichtungen des Alltags mitzuhelfen. Diese Mitarbeit war je nach Stand und Gewerbe der Eltern unterschiedlich. Bauernkinder führten Zugvieh, hüteten Kühe auf der Weide oder Gänse auf dem Anger, vertrieben Vögel von Saatfeldern, jäteten Unkraut, sammelten Ähren oder Beeren, droschen Getreide und halfen im Haushalt. Kinder, die in einen Handwerkerhaushalt zur Lehre gegeben worden waren, hatten dort ganz selbstverständlich auch nicht berufsbezogene Hilfsdienste wie Saubermachen, Holzzutragen oder Wasserholen zu erledigen. Im Bergbau arbeiteten Schachtbuben (Grubenjungen) im Alter von 14 bis 20 Jahren, die ihrer geringen Körpergröße wegen geschätzt waren; sie füllten Förderkörbe und Hunte oder bedienten Blasebälge. Poch-, Scheide- und Klaubjungen trennten an der Scheidebank Erz von taubem Gestein. - Viele Knaben und Mädchen aus armen Verhältnissen wurden als Dienstboten in fremde Haushalte gegeben (s. Gesinde). Söhne aus ritterlichen Familien leisteten als Pagen leichte Dienste in der Rüstkammer und im Pferdestall.
Generell lässt sich sagen, dass Kinderarbeit eine Frage der Standeszugehörigkeit und damit der Kapitalkraft der Eltern war, dass eine arbeitsfreie Kindheit nur in Kreisen des Adels, des Patriziats oder des arrivierten Bürgertums möglich war. Erst als der Besuch einer Elementarschule vom HMA. an mehr und mehr zur Regel wurde, ging die Kinderarbeit zurück. SMA. Zunftbestimmungen zufolge sollten Lehrlinge nicht vor deren 14. oder 15. Lebensjahr angestellt werden.
(s. Bergleute, kleinwüchsige, Erziehung, Kindheit, Lebensalter)