Konrad I. von Franken

Aus Mittelalter-Lexikon
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Konrad I. von Franken (gest. 918). Nach dem Tod von Ludwig IV. d. Kind (911) wählten die weltl. und geistl. Fürsten von Franken, Sachsen, Schwaben und Bayern auf dem Reichstag zu Forchheim den Frankenherzog Konrad aus dem westfränk. Grafengeschlecht der ®Konradiner zum dt. König. Als er jedoch versuchte, die Stammesherzogtümer unter seine königl. Zentralgewalt zu zwingen, stieß er auf den Widerstand der Herzöge von Sachsen, Bayern und Schwaben, Lothringen schloss sich dem Westreich an. Auf der Synode von Hohenaltheim (916) sollte – unter dem Vorsitz eines päpstl. Legaten – die Macht des Königs im Sinne einer Festigung der Reichseinheit gegenüber den aufrührerischen Stammesherzögen und die polit. Macht des hohen Klerus geregelt werden. Nur die schwäb. Herren erschienen, wurden ihrer Ämter entsetzt und zu lebenslänglicher Klosterhaft verurteilt. Sie konnten zwar fliehen, wurden aber auf der Flucht erschlagen. Auf einem Feldzug gegen den abtrünnigen Herzog Arnulf von Bayern, seinem Stiefsohn, wurde Konrad verwundet, kehrte todkrank heim und bestimmte auf dem Sterbelager den jungen Herzog Heinrich von Sachsen (Heinrich I.) zu seinem Nachfolger. Konrads Politik litt unter der inneren Zerrissenheit seines ostfränkisch-deutschen Reiches und unter der Notwendigkeit, zu dessen Erhalt ununterbrochen Krieg führen zu müssen. Auch die Berufung seines ehemaligen Feindes, des Sachsenherzogs Heinrich, als Nachfolger, war von der Sorge um die Einheit des Reiches bestimmt.