Konsilium
Konsilium (lat. consilium = Ratsschluss eines amtlichen – z.B. richterlichen - Kollegiums). 1.) Rechtsgutachten einer juristischen Fakultät oder eines Hofgerichts. Das Gutachten stellt das Problem vor, führt Beispiele und Zitate aus der Literatur an, wägt Argumente und Gegenargumente gegeneinander ab (disputatio) und fällt am Schluss eine Entscheidung (s. Scholastik). Derartige Gutachten wurden auf Anfrage von Parteien oder Gerichten ausgearbeitet. Diese Praxis, bei der die universitäre Behandlung eines Stoffes direkt in Lehre und Praxis umgesetzt wurde, entwickelte sich zuerst in Italien. Bedeutende Konsiliatoren waren dort Bartolus (1314-57) und Baldus de Ubaldis (1327-1400).Von Italien her gelangte die Konsilien-Praxis auch in die Länder nördl.der Alpen.
2.) Gattung eher praxisorientierter sma. Medizinliteratur. Unter Konsilium verstand man die individuelle Diagnose und Behandlungsvorschrift eines Arztes für einen – meist hochgestellten – Patienten. Der Patient ließ dem Konsiliarius persönliche Daten, sowie Vorgeschichte, Symptomatik und bisherige Behandlung seines Falles schriftlich oder mündlich durch einen Boten übermittteln. Der Arzt stellte anhand dieser Angaben und aufgrund seines theoretischen Wissens die Diagnose und gab Vorschriften für Heilmittel (Rezept) und zur richtigen Lebensweise (Diätetik). Derartige schriftliche Konsilien (Krankengeschichte, Diagnose, Therapie und Prognose umfassend) wurden in Sammlungen zusammengestellt und – häufig mit Kommentaren und diskursiven Erörterungen – publiziert. Der Form nach unterschied man "consilia praeservativa", "c. curativa" und "c. conservanda". Erste Exemplare der Gattung entstanden im 13. Jh. in Italien. Zielgruppen waren Studierende, Ärzte und gebildete Laien.