Konzil

Aus Mittelalter-Lexikon
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Konzil (lat. concilium = Beratung; grch. synodos/Synode = Versammlung). Zusammenkunft von Bischöfen und anderen hohen Klerikern, die theologische und kirchl. Fragen zu erörtern und entscheiden hat. Das nur von einem Papst einberufene und unter seiner Leitung tagende allgemeine oder ökumenische Konzil hat höchste Gewalt und versteht sich als Vertretung der Gesamtkirche; Provinzial- oder Partikularkonzilien entscheiden über Angelegenheiten eines räumlich begrenzten Teils der Gesamtkirche. Soweit Konzilsbeschlüsse den weltl. Rechtsbereich berührten, mussten sie vom König bestätigt werden. Von der gesamten, also der röm. und der byzant. Christenheit, werden 7 ökumenische Konzilien anerkannt. Nach dem Konzil VII von Nicaea (787) fand kein ökumenisches Konzil der Ostkirche mehr statt, die röm. Kirche zählte mit dem Konzil 8 von Konstantinopel (869) weiter. Um die Konzilien nach dem siebten als ökumenisch ausgeben zu können, postulierte die röm. Kirche ein "Universalepiskopat" des Papstes.
(s. Konzilien des MA.)