Krönung
Krönung (mhd. kroenunge; lat. coronatio). Die fränkischen Könige wurden bis um 800 bei der Einsetzung nur an den Händen gesalbt. Erst vom frühen 9. Jh. an an kam der Brauch auf, dass ein hoher Geistlicher die Krone übergab. Das Aufsetzen der Krone wurde, neben Salbung, Inthronisation, Übernahme der Reichsinsignien und Huldigung der Fürsten und des Volkes, ein wesentlicher Symbolakt bei der feierlichen Einsetzung eines Königs oder Kaisers. Die Krönung wurde durch einen ranghohen Priester oder durch den Vorgänger auf dem Herrscherthron vollzogen. Als Krönungsort hatte sich seit 936 (Krönung Ottos I. d. Gr.) Aachen etabliert, als Koronator fungierte anfänglich der Erzbischof von Mainz, seit 1028 (Krönung Heinrichs III.) der von Köln. (Im 16. Jh. wurde Frankfurt a. M. Ort der Krönung, die seit 1562 wieder durch den Erzbischof von Mainz vorgenommen wurde.) Die Königskrönung verlor Ende des 13. Jh. gegenüber der Königswahl an Bedeutung und hatte letztlich nur noch deklaratorischen Charakter, war ohne Belang für die rechtliche Begründung der Herrschermacht. Die Krönung des Kaisers als des Beauftragten Gottes, Schirmherrn der Christenheit und als Patricius Romanorum erfolgte seit Karl d. Gr. durch den Papst.
Zu einer vollständigen Krönungszeremonie gehörten außer den geistl. Riten und dem Aufsetzen der Krone die Einkleidung in Zeremonialgewänder (Krönungsornat), die Übergabe der Herrschaftsinsignien (Reichsapfel, Schwert, Zepter), Königsmahl und Königseid (promissio regis = Gelöbnis, Recht zu mehren und Unrecht zu kränken).
Eindrucksvoll schildert der Mönch Widukind von Corvey ein Krönungsritual (Ottos des Großen) nach karolingischem Vorbild, mit Anlegen der Insignien, Salbung, Krönung durch die Bischöfe, Krönungsmesse, Krönungsmahl und – abweichend von karlischer Tradition – dem Ehrendienst der Herzöge in den großen Hofämtern.
(s. Insignien, Kronschatz)