Kreuzrippengewölbe
Kreuzrippengewölbe. Kreuzgewölbe, dessen Grate durch tragende Rippen (s. Kreuzrippen) ersetzt sind, welche Druck- und Schubkräfte des Gewölbes auf die vier Auflager an den Bogenfüßen ableiten. Die Kappen zwischen den Rippen sind – gleich welcher Bauart – nur Füllwerk, ohne tragende Funktion. Sie wurden auf einer Lehrschalung zwischen den fertigen Rippen errichtet. Diese Gewölbeart war schon in der Spätromanik bekannt, wurde anfangs jedoch nur über quadratischem Grundriss erbaut. Als älteste (um 1100 entstandene) und zugleich technisch vorbildliche Beispiele abendländischer Kreuzrippengewölbe gelten die in der Kathedrale von Durham (Mittelschiff), in der Kathedrale von Bayeux (Nordturmgewölbe) und im Dom zu Speyer (Querschiffarme). Gründe für die Einführung der Rippen können im ästhetischen Empfinden gelegen haben (optische Betonung der Grate), in der Annahme, dass durch sie die Gewölbestatik verbessert werde und nicht zuletzt in dem Umstand, dass sie weit weniger Aufwand an Material und Arbeitszeit für den Bau des benötigten Lehrgerüstes erforderten.
In der Hochgotik ging man dazu über, die Kappen der Kreuzrippengewölbe zu „busen“ (s. Busung), d.h. „zu kleinen, eigenständigen kuppelartigen Formen aus dreidimensional sphärisch gekrümmten Fächen“ (G. Kiesow) auszuformen. Für diese Kappen war die Herstellung einer Schalung zu schwierig, sie mussten freihändig so gemauert werden, dass die Steine sich gegeneinander abstützen. Das Aufmauern der Kappen musste gleichzeitig von allen Ansätzen der Kreuzrippen aus erfolgen, damit die Rippen gleichmäßig von den Seiten her belastet wurden und sich nicht verziehen konnten.