Kreuzritterrecht

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kreuzritterrecht. Das Papsttum als unbestrittene Führungsinstanz der ®Kreuzzüge stellte Ritter, die das Kreuz genommen hatten, unter besonderen rechtlichen Schutz. So wurden die Güter der Kreuzfahrer dem Gottesfrieden unterstellt, wurden Anstrengungen unternommen, die Besitztümer der Kreuzfahrer für die Dauer des Kreuzzuges von Abgaben zu befreien und ihnen ein Schuldenmoratorium einzuräumen.