Kurie

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kurie (von lat. curia = Tagungssitz des Senats). Die Römische Kurie ist die zentrale Verwaltungsbehörde des Papstes, die Diözesankurie die eines Bischofs. Die röm. Kurie (Curia Romana) entstand im 11. Jh., als – bedingt durch den zentralistischen päpstl. Machtanspruch – eine wachsende Zahl von Verwaltungs- und Reformaufgaben einen festen Beraterstab nötig machte. Die Gesamtheit von Papst und römischer Kurie bildet den „Apostolischen Stuhl“ (Sedes Apostolica). Große Bedeutung erlangte das Kardinalskollegium, das im ®Konsistorium unter päpstl. Vorsitz tagte. Kardinäle, welche einem kurialen Geschäftsbereich ("Kongregationen" für geistl. Gerichte, für Fragen der Häresie, für Buß- und Ablasswesen, Finanzen etc.) vorstanden, wurden Kurienkardinäle genannt. (s. Poenitentiar)
Unter Kurie sind auch Wohn- und Wirtschaftgebäude zu verstehen, in welchen Kanoniker (Stiftskirchen- oder Domchorherren) nahe ihrer Kapitularkirche wohnten, sowie Adelshöfe in einer Bischofsstadt.