Landbuch
Landbuch (Landtafel, tabulae terrae). Im Interesse des Landesherrn gesammelte Aufzeichnungen und Urkunden über Besitzverhältnisse und Rechtsgeschäfte in seinem Territorium, entsprechend den ® Stadtbüchern.
Landbuch (Landtafel, tabulae terrae). Im Interesse des Landesherrn gesammelte Aufzeichnungen und Urkunden über Besitzverhältnisse und Rechtsgeschäfte in seinem Territorium, entsprechend den ® Stadtbüchern.