Landsässiger Adel
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landsässiger Adel. Bezeichnung für Adelsfamilien, die nicht den ®Reichsständen angehören und ein Haus mit mindestens einer Grundherrschaft besitzen. Der landsässige Adelige war verpflichtet, für den Schutz seiner Bauern zu sorgen und sich mit einem angemessenen Kontingent am militärischen Aufgebot des Landesherrn zu beteiligen.Landsässige Adlige schlossen sich in vielen Gegenden korporativ zusammen (s. Landstände).