Landschädliche Leute

Aus Mittelalter-Lexikon
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landschädliche Leute (mhd. schedeliche liute; mlat. nocivi terrae). Fremde, nicht in dem Gerichtssprengel, in welchem sie ihre Missetaten verübten, ansässige Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrecher (lantstricher, lantsweifer, schedliche menschen). Sie rekrutierten sich aus verarmten Bauern, entlaufenen Unfreien, abtrünnigen Mönchen und Nonnen, entgleisten Studenten, entwurzelten Kreuzfahrern, entlassenem oder desertiertem Kriegsvolk und allerlei sonstigem Gesindel. Als Nichtsesshafte wurden sie nach sma. Friedensordnungen, Weistümern und Stadtrechten strenger bestraft als ortsansässige, gerichtsbekannte Übeltäter. Ebenso der streichende Dieb, der außerhalb des Gerichtssprengels straffällig geworden war, in dem er ergriffen wurde. Sie konnten gefangengesetzt werden, auch wenn sie nicht auf ®handhafter Tat ertappt worden waren; ihnen war der Reinigungseid versagt, sie konnten mancherorts – anders als ortsansässige Übeltäter – mit weniger als den üblichen sechs Zeugen oder aufgrund ihres üblen Leumunds überwunden werden, ihre fahrende Habe war dem Gericht verfallen. Ihre Vergehen wurden im bayer.-österreichischen Raum als Landschaden (= der Allgemeinheit zugefügter Schaden; mlat. damnum terrae generale) bezeichnet. Die Strafe bestand zumeist im Henken, bei nicht-todeswürdigen Vergehen in Stäupen, Brandmarkung und Abschiebung in das Nachbargebiet.
Als kulturhistorisch bedeutsames Werk über das Gaunerwesen und seine Sondersprache entstand im 15. Jh. der "Liber Vagatorum" (gedruckt in Basel). Er behandelt in den ersten beiden Teilen die verschiedenen Gruppen der Landsteicher, Bettler und Berufsverbrecher sowie deren Methoden. Sein dritter Teil, der "rotwelsche vocabularius", listet Begriffe der Gaunersprache auf (®Rotwelsch).