Lantval
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lantval (mhd.; auch anval, hantlon, hantlöse, vorgewin; mlat. laudemium [sprachliche Herkunft unklar]). Der Ausdruck bezeichnet eine Abgabe, die bei Besitzerwechsel (Erbe, Kauf, Tausch, Schenkung) bäuerlicher Erbpachtgüter vom neuen Erwerber an den Obereigentümer zu entrichten war. Sie betrug zwischen 2 % und 15 % des betreffenden Gutes (die Fahrhabe blieb dabei unberücksichtigt). Beim Erbfall kam der lantval zum ®Besthaupt hinzu. Als besonders misslich wurde empfunden, dass der lantval sofort und in einer Summe beglichen werden musste; dies führte in einer schon von Natur aus finanziell schwierigen Situation dazu, dass Kredit aufgenommen werden musste.