Leibgedinge
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Leibgedinge (mhd. lipgedinc, lipgedinge, lipzuht = auf Lebenszeit Ausbedungenes; mlat. vitalitium, dotalium). Bezeichnung für ein auf Lebenszeit zur Nutznießung ausbedungenes und übertragenes Gut (z.B. Acker, Haus, Zimmer, Lehnsgut, Gewerbebetrieb) oder Recht (z.B. Zins- oder Zehntberechtigung) sowie der Vertrag darüber. Das Leibgedinge war die häufigste Form bäuerlicher oder städtischer Leihe. Im ehelichen Güterrecht stand die Bezeichnung für das lebenslängliche Nutzungsrecht einer Witwe (eines Witwers) an den zur Versorgung des überlebenden Partners bestimmten Gütern. Auch: der Vertrag, mit dem sich eine Person durch Besitzübertragung in ein Kloster einkaufte.
(s. Rentenkauf)