Mantelkinder

Aus Mittelalter-Lexikon
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Mantelkinder (lat. filii mantellati). Seit dem 13. Jh. galt in Deutschland der Brauch, voreheliche Kinder bei einer Verehelichung der Mutter legitimieren zu lassen, sie dadurch in eine bessere Rechtsposition zu setzen; Mantelkinder erlangten jedoch nie die Rechtsstellung ehelich geborener Kinder: Sie konnten mancherorts nicht Schöffe werden oder in ein Erblehen treten. Der Akt der legitimatio fand symbolischen Ausdruck darin, dass die Kinder unter den Mantel der frischvermählten Mutter traten (s. Mantelschutz), und daraus quasi als neugeborene, "echte" Kinder (Mantelkinder) wieder hervortraten.