Mantelschutz
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Mantelschutz. Nach altem dt. Rechtsbrauch fanden Verfolgte Schutz und Asyl unter dem Mantel bzw. Schleier einer hochgestellten Persönlichkeit. (Nach der Sage vom Sängerkrieg auf Wartburg flüchtete Heinrich von Ofterdingen unter den Mantel der Landgräfin Sophie.) Besondere Symbolkraft hatten – als Zeichen der Herrschergewalt – die Mäntel weltlicher und geistlicher Herrscher. Das Umfangen einer Person mit dem Mantel konnte auch als Zeichen der Begnadigung gelten. Das ma. Recht kannte das „Mantelrecht“ einer Witwe: Wollte sie nicht in den Erbgang ihres verstorbenen Mannes eintreten oder nicht für seine Schulden aufkommen, so legte sie ihren Mantel auf sein Grab.
(s. Mantelkinder, Schutzmantelmadonna, Sternenmantel)