Marschall

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Marschall (mhd. marschalc, ahd. marahscalc; von ahd. marah = Pferd und scalc = Knecht, also eigentlich Pferdeknecht; mlat. marescallus, mariscalcus, comes stabuli). Ursprünglich Titel des Stallmeisters, vom 10. Jh. an Bezeichnung des Inhabers des zweiten der vier ®Hofämter (marescalcus noster, m. regis, m. imperii). Er war vor allem für die Sicherheit des Herrschers zuständig. In seinen Aufgabenbereich fielen die disziplinarische Aufsicht über den Hof, die Hofwache, die Pferdehaltung und die Reiterei sowie das höfische Zeremoniell. Im Krieg war er Anführer der Berittenen, vom 12. Jh. an des gesamten Heeres. Vom 13. Jh. an hatte der Herzog von Sachsen das königliche Ehrenamt des Erzmarschalls inne. – Der Papst forderte seit dem 8. Jh. den symbolischen Marschalls- oder Stratordienst des Kaisers in Form von Steigbügelhalten beim Auf- oder Absitzen und Führen des Pferdes am Zügel (officium stratoris et strepae, Zügel- und Steigbügeldienst). Dabei ging der Kaiser eine gewisse Strecke (sagittae iactus; quantum iactum est lapidis) zu Fuß (pedestri more). Aus diesem anfänglich nur selten belegten Brauch wurde im weiten Verlauf ein feststehender ritueller Akt, nachdem durch die Verhandlungen von Sutri (1155) festgelegt worden war, dass der Stratordienst reine Ehrenbezeugung war und nicht als Lehnsdienst ausgelegt werden konnte.
( s. Marstall, Tierheilkunde)