Meierrecht

Aus Mittelalter-Lexikon
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Meierrecht (Meierhofsleihe, Meierpacht). Bezeichnung für das Pachtrecht, das sich mit dem Aufstieg vieler ®Meier in die Ministerialität entwickelte. Um dem Streben der Meier nach Erblichkeit ihres Amtes und der dadurch drohenden Entfremdung von der Grundherrschaft zu begegnen, gingen Grundherren dazu über, ihren Meiern Fronhöfe (einschließlich der Abgaben und Dienste der von diesem abhängigen Bauern) gegen jährliche Zinszahlung zu verpachten. Meierrecht herrschte vor allem in Nordwestdeutschland (Niedersachsen, Westfalen).