Meier

Aus Mittelalter-Lexikon
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Meier (mhd. meier, ahd. meiur, maior = Verwalter eines Fronhofs, Oberbauer; aus mlat. maior domus [villae, regiae] = [fronherrlicher, königl.] Hausverwalter; mlat. auch villicus). Amtsträger eines fma. Villikationsverbandes, der vom Fronhof aus das Salland bewirtschaftete und die abhängigen Hufen beaufsichtigte und deren Abgaben einzog. Große Villikationen waren in mehrere Meier-Ämter gegliedert, denen insgesamt ein Ober-Meier (summus villicus) vorstand. Die Meier entstammten ursprünglich unfreien Familien des Herrschaftsverbandes, stiegen häufig zur Ministerialität auf und fanden im 13. Jh. vorübergehend Zugang zum niederen Adel, bis dieser sich gegen Neuzugänge abgeschlossen hatte. Sie wurden durch einige Hufen Eigenland (curia villicalis) entlohnt und hatten Anspruch auf Dienste und Abgaben der unterstellten Bauern. Vielfach wirkten sie in der grundherrlichen Gerichtsbarkeit mit. Wo sich um Fron- oder Meierhöfe dörfliche Siedelgemeinschaften bildeten, wuchs dem Meier vom HMA. an – neben dem ®Schultheißen – auch politischer Einfluss zu, dessen Bedeutung zeitlich und regional unterschiedlich ausgeprägt war. Ausschlaggebend für die herausgehobene Stellung des Meiers waren Größe und wirtschaftl. Potenz des Meiergutes sowie das Erbrecht daran (s. Meierrecht).