Muntehe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Muntehe (mhd. munt = Bevormundung, Einwilligung, Erlaubnis). In german. Recht wurzelnde Eheform, bei welcher die Frau samt ihrem Vermögen aus der Vormundschaft und Machtbefugnis ihrer Vatersippe ohne Berücksichtigung ihres Willens in diejenige der Sippe ihres Ehemannes überging. (Im HMA. wurde die Muntehe von der Konsensehe abgelöst, die auf der Zustimmung beider Partner beruhte.)
(s. Ehe, Eheschließung, munt)