Nachbar
Nachbar (mhd. nachgebur[e], nachbur[e]; ahd. nahgibur[o] = Nahewohnender; auch umbesaeze, umbesezze, ummesesse). Der Sinn des Wortes „Nachbar“ wandelte sich von Hausgenosse, Mitbewohner (ahd. bur = Haus, Wohnung) zu Nachbar, Mitbürger. Keimzelle nachbarschaftlicher Gemeinschaft war das Dorf, in dem die enge Vernetzung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Anliegen, von Schutz- und Hilfebedürfnissen zu gegenseitiger Rücksichtnahme, zur Einschränkung der Individualinteressen zwang. In den ®Weistümern sind nachbarliche Dienste etwa beim Hausbau, bei landwirtschaftl. Verrichtungen (Spann- und Erntehilfe) oder im Falle von Krankheit oder Brandschaden aufgeführt. Darüber hinaus waren Geburt, Taufe, Hochzeit, Tod und Begräbnis Anlässe zu nachbarschaftlicher Anteilnahme. In manchen Gegenden wurde der Begriff der Nachbarschaft im Laufe der Zeit auf die Inhaber einer vollberechtigten Hofstelle eingeschränkt. Zugezogene konnten in diesen geschlossenen Zirkel durch Einkauf oder Einheirat gelangen. In Gegenden, in denen sich das ®Dorf zur vorherrschenden Siedlungsform entwickelte – etwa in Südwestdeutschland –, ging aus der nachbarschaftlichen Organisation die Dorfgenossenschaft hervor.