Nachtwächter
Nachtwächter (mhd. nahtwahte, nahthirte, nahthuote; latinis. nocticustos). Hatten ursprünglich die Bürger die Wachtdienste selbst versehen, so wurden diese Leistungen bald durch Geldabgaben abgelöst, mit denen städtische Nachtwächter besoldet wurden. Das Ansehen, in dem der Burgwächter gestanden hatte, hat sich nicht auf seine städt. Nachfolger übertragen, die meist den ®unehrlichen Leuten zugerechnet wurden und deren Söhnen es seitens der Zünfte verwehrt war, ein Handwerk zu erlernen. Die Wache zog allabendlich mit Wächterspieß, Horn und Laterne auf, und patroullierte, begleitet von Wachhunden, durch die nächtlichen Straßen, blies die Stunden ab und sollte die Sicherheit der schlafenden Bürger vor Diebsgesindel und Feuersbrunst gewährleisten. Alle zwei Stunden erfolgte Ablösung durch die Wachleute, die so lange im Wachlokal pausiert hatten. Der Wachdienst dauerte im Winter von 21 Uhr bis 5 Uhr und im Sommer von 22 Uhr bis 4 Uhr. Dieser nächtliche Umgang zu verrufenen, von Dunkelheitsdämonen heimgesuchten Stunden mag zu Verfemung des Nachtwächters beigetragen haben, oder der Umstand, dass Nachtwächter häufig auch Schergendienste leisten mussten, oder, dass sie sich als "gekaufte" Leute "für Geld zu Eigen gaben".
(s. Feuerordnung, Tagwächter)