Ohrfeige

Aus Mittelalter-Lexikon
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Ohrfeige (Backenstreich; mhd. orfige, orenwinde, orewetzelin, backenboz, -slac, wangenboz, -slac; lat. alapa). Ein mit der flachen Hand von der Seite gegen eine Gesichtshälfte einer Zielperson geführter Schlag. Wurde verabfolgt als einprägsame Gedächtnisstütze, als rituelle Geste bei Veränderung eines Rechtsstatus (als Zeichen der Herrschaftsübernahme oder Freilassung [Unfreien gegenüber], Ritterschlag, Firmung, Belehnung, Aufnahme in eine Zunft, Entlassung aus einem Lehrverhältnis [Gesellenmachen]), als übelabwehrende magische Handlung sowie als Körperstrafe oder als Beleidigung bzw. Ehrverletzung. Je nach Anlass und Absicht wurde die Ohrfeige als zeichenhafte Berührung oder schmerzhafter Schlag verabreicht. Von da die Redewendungen „jemandem etwas hinter die Ohren schreiben“ und "jemandem etwas einbläuen" (d.h. etwas gewaltsam ins Gedächnis einprägen) oder "es faustdick hinter den Ohren haben" (wenn einer schon viel hinter die Ohren geschrieben bekommen hat).
(s. Erziehung, Feldgeschworene, Unterricht)