Panisbrief
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Panisbrief (auch Brotbrief; mlat. litterae panis). Seit der Mitte des 14. Jh. übliche königliche Anweisung an eine kirchl. Institution (Kloster, Stift), einer bestimmten bedürftigen Person aus dem Laienstand Unterhalt (Nahrung, Kleidung, Wohnung) zu gewähren (s. Laienpfründe). Zum Kreis der Panisten gehörten u.a. abgemusterte Krieger, ehemalige Beamte und Bedürftige aus der weiteren Verwandtschaft des Königs. Sie sollten versorgt werden, ohne dass dem Fiskus Unkosten entstanden.