Pfarrei

Aus Mittelalter-Lexikon
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Pfarrei (mhd. pharre, v. grch. parokia; ursprünglich der Wirkungsbereich eines Bischofs, später Teilgemeinde innerhalb einer Diözese). Pfarreien waren die kleinsten Seelsorgebezirke eines Bistums. Sie waren ursprünglich von den Bischofssitzen aus eingerichtet worden oder entstanden um ®Eigenkirchen adeliger Grundherren. Die Bildung von Pfarreien setzte sich durch das ganze MA. hindurch fort, bedingt durch das Anwachsen der Bevölkerung, die Gewinnung von Neusiedelland und durch die Neuanlage von Städten und Dörfern besonders im 12. und 13. Jh. Kennzeichen der Pfarreien waren Taufstein, Friedhof (Kirchhof) und Zehntrecht. In den Städten entstanden meist mehrere Pfarreien mit eigener Pfarrkirche. Häufig blieben aber neugebaute Stadtkirchen einer Urpfarrei unterstellt (Filialkirchen); so hatte etwa die Stadt Nürnberg bis 1380 keine eigene Pfarrei, ihre Kirchen waren der alten Pfarrei des Dorfes Poppenreuth unterstellt. Auch Klöster, Universitäten oder Spitäler konnten einen eigenen Pfarrsprengel bilden und wurden aus Pfründenzuweisungen unterhalten.
Die Angehörigen einer Pfarrei waren in dieser fest und ausschließlich verwurzelt („Pfarrzwang“), waren der geistigen und sittlichen Aufsicht ihres Pfarrherrn unterworfen. Hier empfingen sie die Taufe und wurden dadurch in die Christengemeinschaft aufgenommen, hier besuchten sie die Gottesdienste und nahmen an Gebet und Lehre teil, hier beichteten sie, empfingen die hl. Kommunion, wurden sie verheiratet und empfingen sie die Sterbesakramente. Auch nach dem Tod verließen die Pfarrkinder ihr Kirchspiel nicht, denn nur innerhalb seiner Grenzen durften sie beerdigt werden.
Der Unterhalt einer Pfarrei wurde aus dem landwirtschaftl. Zehnt, aus den Erträgnisssen der Pfarräcker (Widum; mhd. widem, wideme = Zueignung, Widmung; lat. dos) und aus frommen Stiftungen und Gaben bestritten. Die Pfarräcker bestellte der ®Pfarrer selbst, oder ließ sie von Pächtern (Widembauern, Wiedemmeier [daher die Familiennamen Wimmer, Wiedemeier]) bearbeiten. Bestimmte Teile des Pfründenguts waren der Nutzung des Geistlichen entzogen und als Fabrik- oder Lichtergut zur Instandhaltung des Kirchenbaus und für laufende Aufwendungen (z.B. Beleuchtung) bestimmt. Zur Verwaltung des Fabrikvermögens setzte die Pfarrgemeinde an vielen Orten eine laikale Kirchenpflegschaft (mhd. phlegenisse) ein, die der Gemeinde oder dem Kirchenpatron Rechenschaft schuldete.
Der niedere Klerus lebte im allgemeinen eher schlecht als recht – im Gegensatz zur reichbepfründeten hohen Geistlichkeit.