Pflaster
Pflaster, Wundpflaster (mhd. phlaster; mlat. plastrum; lat. emplastrum, v. grch. emplastron = das Eingeschmierte). Arzneimittelzubereitung zur äußerlichen Anwendung von zäh-klebriger, anhaftender Beschaffenheit. Die wirksamen Bestandteile waren in eine Grundmasse aus Harz, Wachs, Honig, Öl oder Gummi eingearbeitet. Die fertige Masse wurde wie eine Salbe direkt auf erkrankte Körperteile oder Wunden aufgetragen oder auf einen Leinenlappen bzw. ein Stück weichen Leders aufgestrichen und aufgelegt. Nach dem Vorbild antiker und arabischer Medizin war die Anwendung von Pflastern im MA. gängige Praxis, wie eine Vielzahl von überlieferten Rezepten belegt. Das Arzneibuch des Johannes Jacobus Manlius de Bosco (15. Jh.) listet 26 Pflaster samt deren Herstellungsweisen auf.
Je nach Indikation gab es Heil- Kühl- und Zugsalben für Brandwunden, Entzündungen und Nervenschmerzen, für Hautleiden und Verletzungen, für Pest- und Frostbeulen, für Abszesse, Verstauchungen, Quetschungen, Knochenbrüche und Warzen. Zu den Inhaltsstoffen zählten u. a. Kampfer, Schwefel, Quecksilber, Safran und Senf. Die Herstellung von Pflastern zählte zu den anspruchsvollsten der pharmazeutischen Arbeiten; dazu mussten die Ingredienzien gemischt, durch Erhitzen aufgeschmolzenund anschließend so lange verrührt werden, bis die Pflastermasse derart eingedickt war, dass sich die einzelnen Bestandteile nicht mehr absonderten.
(s. Arzneimittelformen)