Pfleger

Aus Mittelalter-Lexikon
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Pfleger (mhd. phlegaere, lat. curator). Einer, der geschäfts- oder amtshalber eine Angelegenheit besorgt; beispielsweise als Vormund und Rechtsvertreter Unmündiger, als Verwalter (Treuhänder) eines Vermögens (von Bauhütten, Kirchen, Stiftungen, Spitälern usf.) oder als herrschaftlicher bzw. dörflicher Amtsträger. Er konnte adliger oder nichtadliger Herkunft sein.
(s. Kirchenpfleger)