Pfleghafte

Aus Mittelalter-Lexikon
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Pfleghafte (mhd. phlegehaft = zinspflichtig). Angehörige eines besonderen Standes von abgabepflichtigen Freien, zumeist Rodungssiedler auf Königsgut, das sie vererblich und zinspflichtig, jedoch nicht frei veräußerlich zu Eigen haben. Die Größe des Gutes war auf höchstens drei Hufen beschränkt („Königshufe“). Genannt u.a. im Sachsenspiegel (1221/4). Wahrscheinlich ehemalige ®Eigenleute, die frei gelassen aber an die Scholle gebunden waren (Erbzinsbauern).