Eigenleute
Eigenleute (mhd. eigenliute, Sing. eigenman; auch: eigenkneht, eigenholt, eigenwip, liten, laten, lassen; lat. homines proprii, servi) waren nach den fma. Volksrechten Unfreie, die an Rechten und Leistungspflichten zwischen ®Sklaven (slavi) und den ®Dienstleuten (ministeriales) standen. Sie waren persönlich frei, jedoch sachenrechtlich an ein Landgut gebunden, leisteten Leibzins und gemessene Dienste. Als mansuarii oder servi casati bewirtschafteten sie einen selbständigen Hof, als servi ministeriales dienten sie am Herrenhof. Es ergab sich eine Fülle von personenrechtlichen Formen minderer Freiheit und eine entsprechende Vielzahl von Bezeichnungen: Barschalke, Biergelden (s. Bargilde), Eigenschalke, Grundholde, Hintersassen, Hörige, Minderfreie, Pfleghafte.