Rügegericht

Aus Mittelalter-Lexikon
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Rügegericht (in Bayern und Österreich: Landfrage). Seit der Karolingerzeit übliches Untersuchungsverfahren zur Klärung schwerer Verbrechen. Es wurde vom zuständigen Grafen ohne Kläger in Gang gesetzt in Fällen, die von öffentlichem Interesse waren und bei denen die Geschädigten selbst aus Furcht vor der Befehdung durch den Angeklagten keine Klage erhoben. Der Gerichtsherr vereidigte und befragte angesehene Dinggenossen ("Rüger"), die Kenntnisse zu der betreffenden Tat haben konnten. Der Beschuldigte konnte sich durch Eid reinigen. Gelang ihm dies mangels genügender Eideshelfer nicht, so wurde er auf die Rüge hin verurteilt. Nach diesem Vorbild gingen auch die ®Feme-, die ®Send- und die ®Notgerichte vor.