Raub

Aus Mittelalter-Lexikon
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Raub (mhd. roup, ahd. roub, urspr. = Kriegs-, Siegesbeute; auch schach, nahtschach, strazroup, wazzerroup; lat. raptus, rapina). Die gewaltsame Aneignung fremden Eigentums geschah meist als Straßenraub an reisenden Kaufleuten, Pilgern oder Klerikern. Daher verletzte dieses Verbrechen nicht nur das Eigentumsrecht, sondern auch den ®Königsfrieden, unter dem besagte Reisende sowie die großen Straßen und schiffbaren Flüsse standen. Raub wurde, da ihm das Merkmal der Heimlichkeit fehlte, weniger schändlich als Diebstahl empfunden, und von daher häufig mit Enthaupten anstatt des Hängens geahndet. Minderschwere Fälle wurden durch Verstümmelung bestraft. Als erschwerende Umstände galten nächtliche Tatzeit (mhd. nahtschach; mlat. latrocinium, dolus nocturnus) sowie Raub an Orten besonderen Friedensschutzes (Kirchen, Friedhöfe, Mühlen) und Beraubung eines Leichnams; in solchen Fällen konnte auch die Strafe des Räderns (s. Rad) verhängt werden. Einbruch in Kirchen und Entwendung von Kirchengut wurde als Raub betrachtet und mit dem Strick oder dem Rad bestraft (s. Kirchenraub).