Reichsgraf
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Reichsgraf. Im Heiligen Römischen Reich Titel der reichsunmittelbaren (unmittelbar vom König belehnten) Grafen. Der Stand war nach der Abschließung des Reichsfürstenstandes (1180) von der Mediatisierung (dem Entzug der Reichsunmittelbarkeit) durch die Reichsfürsten bedroht und wurde durch Neuverleihung der Reichsgrafenwürde seitens einzelner Herrscher gefördert. Reichsgrafen bildeten zusammen mit den Freiherren den 4. Rang der Heerschildordnung (s. Heerschild).