Reichskirchenministerialen
Reichskirchenministerialen (ministeriales tam imperii quam ecclesie). Die hohe Geistlichkeit wurde zu Diensten der Reichsadministration herangezogen: zu Kontroll- und Gerichtsaufgaben, zu diplomatischen Verhandlungen und Gesandtschaftsreisen, aber auch zum Waffendienst. Hatte noch Bonifatius auf dem Concilium Germanicum das Waffenverbot für Kleriker betont und nur deren seelsorgerische Betätigung im Felde erlaubt, so setzte sich Karl d. Gr. über dieses alte Kirchengebot hinweg, um für geistl. Immunitätsherren (Bischöfe, Äbte) den Militärdienst zu institutionalisieren. Das Waffenverbot galt praktisch nur mehr für den niederen Klerus, die – meist adlige – geistliche Oberschicht ließ sich nur zu gerne in den Kriegsdienst einbeziehen. Bischöfe und Äbte zogen persönlich mit ihren Gefolgsleuten und dem befohlenen Proviant und Gerät ins Feld (s. Heerbann).