Heerbann
Heerbann (mhd. herban, ahd. heriban, herebanno = ursprünglich die Gesamtheit der zum Kriegsdienst aufgebotenen waffenfähigen Freien). Im FMA. stand der Begriff sowohl für das bewaffnete Aufgebot als auch für die Rechtsgewalt von König, Herzögen oder Grafen, die Gefolgschaftspflichtigen unter Strafandrohung zur ®Heerfahrt zu zwingen (regalis heribannus). Unterlagen ursprünglich alle waffenfähigen Freien dem Heerbann, so stellten sich im FMA. immer mehr freie Bauern unter die Schutzherrschaft eines weltl. oder geistl. Herren, verloren dadurch einen Teil ihrer Rechtsfähigkeit, waren als Minderfreie nicht mehr waffenpflichtig, mussten andererseits nicht mehr die drückenden Rüstungskosten aufbringen und konnten in der Hauptkriegszeit, also im Sommer und Frühherbst, ihrer Landarbeit nachgehen. Aufgrund solcher ökonomischen Zwänge und wegen kriegstechnischer Vorteile überwogen vom 8. Jh. an im Heerbann die lehenspflichtigen ®Ritter gegenüber dem Fußvolk, es entstand eine eigene Kriegerkaste. Vom 12. Jh. an konnten sich Lehensmänner vom Kriegsdienst durch Geldzahlung freikaufen. Mit diesem Geld besoldeten die Aufgebotsherren zunächst Ritter (Soldritter), dann in zunehmendem Maße Fußkämpfer (vuozknehte, vuozliute, soldenaere). Am Ende des MA. hatte sich das Kriegswesen durch Einführung von Feuerwaffen und Söldner- oder Landsknechtsheeren soweit verändert, dass der Ritterstand obsolet wurde.
Bis zum 7. Jh. war es Klerikern strikt verboten gewesen, an Kriegsfahrten teilzunehmen. Seit der Karolingerzeit hatten dann – aufgrund ihrer Dienstpflicht als Grundherren – hohe Geistliche (Bischöfe, Äbte) mit ihren Gefolgsleuten (s. Klostervasallen) dem Heerbann zu folgen, auch wenn sie selbst dabei keine Waffen tragen sollten. Im späteren 9. Jh. wurde im Notfall auch die Wehrdienstbefreiuung des niedren Klerus aufgehoben. Kirchenobere konnten sich – sofern sie entsprechend privilegiert waren – durch einen Beauftragten vertreten lassen. Ohne die Verpflichtung der hohen Geistlichkeit zum hostilicium wäre es dem König kaum mehr möglich gewesen, ein genügend starkes Heeresaufgebot zusammenzubringen – zu groß war der Anteil an Land und Leuten geworden, der unter der weltlichen Herrschaft der Kirche stand. (Im Heeresaufgebot Ottos II. standen die geistlichen Truppen zu den weltlichen zeitweilig im Verhältnis von 2,5 : 1.)