Rentmeister

Aus Mittelalter-Lexikon
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Rentmeister (mhd; auch Landschreiber [lantschriber]; mlat. reddituarius). Die landesherrlichen Finanzen wurden von der Rentei (mhd. rentkammer) verwaltet, die sich als eigenständiges Amt von der Kanzlei gelöst hatte. Sie unterstand dem Rentmeister, der dem Landesherrn Rechenschaft zu geben hatte.
(s. Finanzwesen, Kastner)