Ritterbürtig
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ritterbürtig (mhd. ritterburtic; auch schiltburtic, rittermaeze). Als "ritterbürtig" galt einer von ritterlicher Herkunft, ein "zu Schwert und Schild" Geborener. Nur ein Teil der ritterbürtigen und standesgemäß ausgebildeten Söhne gelangte durch den formalen Akt des ®Ritterschlags in den Ritterstand, die anderen suchten als ®Knappen (Edelknechte, Knechte) Dienst bei anderen Herren - zu kostspielig waren die Aufwendungen für eine feierliche Ritterpromotion.