Sachwalter
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Sachwalter (mhd. sachwalte, sachwalder, sachwaltiger; lat. actor, causidicus, procurator). Begriff der ma. Rechtssprache, bezeichnet allgemein Einen, den eine Sache angeht. Das kann jede Prozesspartei – Kläger wie Beklagter – sein, bezieht sich aber häufiger auf denjenigen, der als Anwalt oder ®Fürsprech die Sache einer Partei vertritt.