Salzregal
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Salzregal. Zu den königlichen Vorbehaltsrechten (s. Regalien) gehörte seit der Roncalischen Gesetzgebung (1158) auch das einträgliche Recht auf Salzgewinnung und Salzhandel – war doch Speisesalz unersetzlich als Würz- und Konservierungsstoff und eines der wichtigsten Güter des Fernhandels. (Vorher war die Salzgewinnung privatwirtschaftlich und hauptsächlich von Klöstern betrieben worden.) Durch Privilegienverleihung und gegen Besteuerung kam das Salzrecht vom 13. Jh. an zunehmend in die Verfügung von Landesherren und Städten.
(s. Salz)