Schlüsselgewalt

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schlüsselgewalt. Der Begriff steht für die Rechte der Ehefrau in der häuslichen Gemeinschaft. Zwar unterstand die Frau in Rechtsangelegenheiten der munt des Mannes, dem Gesinde gegenüber war sie jedoch weisungsberechtigt und hatte auch beschränkte, als Witwe unbeschränkte Verfügungsgewalt über das vom Mann bei der Eheschliessung bereitgestellte Frauengut (s. Wittum).
Im kathol. Glauben steht die gesamte durch Jesus zum Heil der Kirche und ihrer Mitglieder gestiftete Gewalt dem Hl. Petrus und seinen Nachfolgern zu („potestas clavium“). Dieser päpstl. Machtanspruch stützt sich auf Matthäus 16,19: „Ich werde dir die Schlüssel des Himmelsreiches geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein“ („Potestas ligandi et solvendi“). Die päpstl. Schlüsselgewalt umfasst sakramentale Vollmacht (Buß- und Ablasswesen), richterliche Befugnisse (Bann, Exkommunikation) sowie Weihe-, Lehr- und Leitungsmacht (Amt). Vom 11. Jh. an beansprucht das Papsttum eine Gewaltenfülle („plenitudo potestatis“), die sogar die Kompetenz einschließt, Herrscher abzusetzen und deren Untertanen vom Treueid zu entbinden.