Schranne

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schranne (ahd. scranna, mhd. schranne, schrange = Bank, Tisch, speziell Brotbank, Fleischbank; eingefriedeter Raum, Gerichtsbank, Gericht). In Süddeutschland Bezeichnung der Verkaufstische oder –stände für Back- und Fleischwaren, der Marktbänke allgemein, sowie des Marktes und des Markt- bzw. Kornhauses. Im SMA. auch Bezeichnung des Blutgerichts, das auf einem erhöhten und abgeschrankten Podest abgehalten wurde (Gerichtsschranne).
(s. Schirn)