Schulmeister

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schulmeister (mhd. schuolmeister, schuolherre = Schullehrer; zu mhd. schuol[e], ahd. scuola, v. lat. scola = Unterricht, Muße, Ruhe; mhd. auch: leremeister). Schulmeister waren bis ins HMA. ausschließlich Kleriker. Als die Städte es im 13. Jh. unternahmen, eigene Stadt- oder Ratsschulen mit weltlichen Lehrern einzurichten, kam es darüber zum "Schulstreit", in dem sich letztlich die Städte durchsetzen konnten. Städt. Schulmeister wurden vom Rat eingestellt, erhielten als Entlohnung Schulgeld, das je nach Finanzkraft der Eltern gestaffelt war und sich von Klasse zu Klasse erhöhte. Sie waren außer zum ®Unterricht zusammen mit ihren Schülern zur Teilnahme an Gottesdiensten und Leichenbegängnissen verpflichtet, wo sie den Chorgesang ausführten. Bei kleineren Vergehen (Unruhe, Rauferei, geringer Diebstahl, üble Reden u.ä.) vollzog der Schulmeister die Strafe durch entsprechende Züchtigung mit der Rute oder dem Holzprügel. (Diebstahl der Schüler sollte mit "großen bösen Schlägen" geahndet werden. Während des Vollzugs hatten oft die Mitschüler laut zu singen, um das Wehgeschrei des Delinquenten zu übertönen.) Geistl. wie weltl. Lehrer erscheinen auf zeitgenössischen Darstellungen fast ausnahmslos mit ihrem Standeszeichen, der Reisigrute. Zu ihren Obliegenheiten gehörte nicht nur die Vermittlung des Lehrstoffes (Glaubenslehre, Beten, Singen, Lesen, Schreiben, Rechnen), sondern auch die moralisch-sittliche ®Erziehung; sie waren dazu verpflichtet, dass "die kinder .... zu annemung und übung gutter syten und geberde gehalten und angewiesen werden".
Für die Unterrichtung junger Mädchen, zumeist Töchter zünftiger Handwerker, die im SMA. im Alter von sechs oder sieben Jahren zur Schule geschickt wurden und für die eine höhere Bildung nicht in Frage kam, gab es weltliche (mhd. ler-, schuol vrouwe) und geistliche (ler nunne) Lehrerinnen; die Letzteren entstammten häufig dem Orden der Zisterzienserinnen.
Der Schulmeister saß auf einem erhöhten Sitz, dem Katheder, die Schüler um ihn herum auf Bänken oder Hockern, Schreibpulte waren nicht üblich. Bevor die deutsche Sprache und die praktische Rechenkunst im SMA. an privaten und städtischen Schulen gelehrt wurden, schickten Kaufleute und Handwerker ihre Kinder zu "Deutschen Schreibmeistern" und "Rechenmeistern". Schreib- und Rechenlehrer zogen z.T. auch als Wanderlehrer von Ort zu Ort; die Entlohnung – bestehend aus Schulgeld und Naturalzuwendungen – war derart unzureichend, dass die Elementarlehrer auf Zuerwerb (als Schreiber, Küster oder Lohnarbeiter) angewiesen waren.
Bei der geringen Dotierung der Lehrertätigkeit konnten die Ansprüche an die Qualifikation der Schullehrer nicht sehr hoch sein. Verlangt wurden Grundkenntnisse in Religionslehre, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen. Diesem Standard entsprachen am ehesten Geistliche (ohne Pfarrstelle), Baccalarii, Licentiaten oder ungraduierte Studenten, gelegentlich aber auch abgedankte Söldner oder arbeitslose Handwerker. Gelehrte von Rang (Magistri artium) waren wegen des geringen Solds an einem Schulmeisteramt nicht interessiert.